Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.10.2007, Az. BLw 1/07

Senat für Landwirtschaftssachen | REWIS RS 2007, 1667

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF [X.] vom 2. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.], [X.], hat am 2. Oktober 2007 durch [X.] [X.], die Richterin [X.] und [X.] Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 [X.] ohne Zu-ziehung [X.] - beschlossen: Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landwirt-schaftssenats des [X.] vom 20. Oktober 2006 wird auf Kosten des [X.] als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der bis zum 10. September 2007 verlängerten Frist begründet worden ist, §§ 27 Abs. 2 [X.], 552 Abs. 1 ZPO. Dem am letzten [X.] Rechtsbeschwerdeführer selbst gestellten weiteren Fristverlängerungsantrag konnte nicht entsprochen werden, weil vor dem [X.] Anwaltszwang herrscht (§ 29 [X.]). Der Gegenstandswert des [X.] beträgt: 115.756,48 • [X.] Czub Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 01.02.2005 - 3 [X.], Entscheidung vom 20.10.2006 - 1 [X.] 1044/05 -

Meta

BLw 1/07

02.10.2007

Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.10.2007, Az. BLw 1/07 (REWIS RS 2007, 1667)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 1667

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.