Landgericht Aachen, Beschluss vom 23.04.2021, Az. 5 T 15/21

5. Zivilkammer | REWIS RS 2021, 6566

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5 T 15/21

23.04.2021

Landgericht Aachen 5. Zivilkammer

Beschluss

Sachgebiet: T

Vorgehend: Amtsgericht Eschweiler, 61 M 115/21

ZPO §§ 802L, 760 ZPO. Dabei dient die Akteneinsicht auch der Kontrolle durch den jeweiligen Gläubiger und der Offenlegung aller im Verfahren entstanden; Schriftstücke (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2004, IX a ZB 274/03 m.w.N.)

Zitier­vorschlag: Landgericht Aachen, Beschluss vom 23.04.2021, Az. 5 T 15/21 (REWIS RS 2021, 6566)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 6566


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 5 T 15/21

Landgericht Aachen, 5 T 15/21, 23.04.2021.


Az. 61 M 115/21

Amtsgericht Eschweiler, 61 M 115/21, 03.02.2021.


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