9. Senat | REWIS RS 2017, 15719
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1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 2. März 2016 - 1 [X.]/15 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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14.02.2017
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1033/14, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.02.2017, Az. 9 AZR 389/16 (REWIS RS 2017, 15719)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15719
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Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 389/16, 14.02.2017.
Arbeitsgericht Hagen, 3 Ca 1033/14, 24.09.2014.
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