Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.05.2014, Az. IX ZA 28/13

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 5759

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX
ZA 28/13

vom

8. Mai
2014

in dem
Rechtsstreit

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter Vill, [X.], [X.] und die Richterin Möhring

am
8. Mai
2014
beschlossen:

Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 2.
Oktober 2013 wird abgelehnt.

Gründe:

I.

Der Beklagte ist unter Zurückweisung seiner Berufung auf die Berufung der klagenden Stadt verurteilt worden, an die Klägerin 57.470,61

zu zahlen; die Revision ist nicht zugelassen worden. Am letzten [X.] der Nichtzulassungsbeschwerde
hat der Beklagte beantragt, ihm Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde zu bewil-ligen.

1
-

3

-
II.

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen nicht vor. Der Beklagte hat nicht hinreichend dargetan, dass er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des beabsichtigten Rechtsmittels nicht aufbringen kann (§
114 Abs.
1 Satz
1 ZPO).

Hinweis: -
insoweit ohne Gründe gemäß § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO -

Kayser
Vill
Pape

[X.]
Möhring

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 26.04.2013 -
10 O 1576/12 -

OLG [X.], Entscheidung vom 02.10.2013 -
5 [X.] -

2

3

Meta

IX ZA 28/13

08.05.2014

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.05.2014, Az. IX ZA 28/13 (REWIS RS 2014, 5759)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 5759

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.