AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.09.2021, Az. 2 C 133/21

DATENSCHUTZ SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD DSGVO

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Schmerzensgeld, Werbung, Verletzung, Versorgung, Frist, Festsetzung, Zeitpunkt, Auskunft, Schadenersatz, Herkunft, Ware, Einwilligung, Unterlassungsverpflichtung, Internet, Verarbeitung personenbezogener Daten, berechtigtes Interesse, Zulassung der Berufung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

2 C 133/21

09.09.2021

AG Pfaffenhofen

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.09.2021, Az. 2 C 133/21 (REWIS RS 2021, 2711)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2711

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 C 133/21 (Amtsgerich Pfaffenhofen a.d. Ilm)

Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO wegen der unberechtigten Nutzung einer anwaltlichen E-Mailadresse.


3 Ca 44/23 (Arbeitsgericht Duisburg)


3 Ca 44/23 (ArbG Duisburg)

10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO


3 O 99/22 (Landgericht Paderborn)


3 U 21/20 (OLG Frankfurt)

Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Art. 6 DSGVO i.V.m. Art. 82 DSGVO bei rechtswidriger Versendung …


Referenzen
Wird zitiert von

3 U 21/20

Zitiert

9 O 145/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.