DATENSCHUTZ SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD DSGVO Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Schmerzensgeld, Werbung, Verletzung, Versorgung, Frist, Festsetzung, Zeitpunkt, Auskunft, Schadenersatz, Herkunft, Ware, Einwilligung, Unterlassungsverpflichtung, Internet, Verarbeitung personenbezogener Daten, berechtigtes Interesse, Zulassung der Berufung
Meta
09.09.2021
AG Pfaffenhofen
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.09.2021, Az. 2 C 133/21 (REWIS RS 2021, 2711)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 2711
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 C 133/21 (Amtsgerich Pfaffenhofen a.d. Ilm)
Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO wegen der unberechtigten Nutzung einer anwaltlichen E-Mailadresse.
3 Ca 44/23 (Arbeitsgericht Duisburg)
10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO
3 O 99/22 (Landgericht Paderborn)
Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Art. 6 DSGVO i.V.m. Art. 82 DSGVO bei rechtswidriger Versendung …