Bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet bzw. allgemeinen Wohngebiet; formelle Illegalität; materielle Baurechtswidrigkeit
Diese Entscheidung ist auf Landesrecht Rheinland-Pfalz verfügbar.
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10.09.2024
None
Urteil
Zitiervorschlag: None, Urteil vom 10.09.2024, Az. 5 K 249/24.NW (REWIS RS 2024, 13403)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 13403
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Zitatauswertung
4 K 1128/21 (Verwaltungsgericht Stuttgart)
Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 S. 1 ProstSchG …
Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit
Untersagung der Nutzung eines als Wohnhaus genehmigten Gebäudes als Prostitutionsbetrieb.
9 E 5604/16 (Verwaltungsgericht Hamburg)
Untersagung der Wohnungsprostitution im Wohngebiet
4 K 4328/20 (Verwaltungsgericht Stuttgart)
Ablehnung einer Erlaubnis nach ProstSchG § 12 Abs 1 S 1 aus bauplanungsrechtlichen Gründen
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