LG Landshut, Entscheidung vom 24.03.2016, Az. J Qs 76/16 jug

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Gegenstand

Beschwerde erfolgreich - Voraussetzung für den Erlass des beantragten Haftbefehls liegen vor


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

J Qs 76/16 jug

24.03.2016

LG Landshut

Entscheidung

Sachgebiet: Qs

Zitier­vorschlag: LG Landshut, Entscheidung vom 24.03.2016, Az. J Qs 76/16 jug (REWIS RS 2016, 13857)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 13857

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