BayObLG München, Entscheidung vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19

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Gegenstand

Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots – Unzulässigkeit sukzessiver Anordnung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 569/19

20.05.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 (REWIS RS 2019, 7108)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 7108

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