3. Kammer | REWIS RS 2022, 3603
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Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
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19.07.2022
Landesarbeitsgericht Düsseldorf 3. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: Ta
Vorgehend: Arbeitsgericht Wuppertal, 6 Ca 2019/21
§ 17a GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 ArbGG, §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 35, 46 GmbHG
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2022, Az. 3 Ta 90/22 (REWIS RS 2022, 3603)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3603
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