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Kostenerinnerung - Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen
Meta
01.03.2018
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 01.03.2018, Az. M 15 M 18.30915 (REWIS RS 2018, 12972)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 12972
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein pauschaler Höchstsatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen einer Behörde bei fehlender Äußerung
Erfolglose Erinnerung des BAMF bzgl. der Festsetzung einer Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale setzt tatsächlich notwendige Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen voraus
Unbegründete Kostenerinnerung des Bundesamts betreffend die Post- und Telekommunikationspauschale bei Teilobsiegen
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen des BAMF müssen tatsächlich entstanden sein
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