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Keine Sondernutzungserlaubnis für die Verlegung eines „Stolpersteins“
Meta
15.12.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 15.12.2017, Az. 8 ZB 16.1819 (REWIS RS 2017, 477)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 477
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verlegung und dauerhafter Verbleib eines Stolpersteins im Gehweg als Sondernutzung
Keine Sondernutzungserlaubnis für die Verlegung eines „Stolpersteins“
Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg
Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg
Keine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für "Stolpersteine" in München
Keine Referenz gefunden.