28. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 6895
Hat das Abwicklungsstadium der Gesellschaft bereits vor dem Inkrafttreten des MoPeG begonnen (hier: Auflösung, Kündigung und Versteigerungsantrag vor dem 1. Januar 2024), bleibt das alte Recht und somit auch § 731 BGB a.F. anwendbar. Daher ist in diesen Fällen die Anordnung einer ...
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19.06.2024
Landgericht Hamburg 28. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.06.2024, Az. 328 T 14/24 (REWIS RS 2024, 6895)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6895
vorgehend AG Hamburg-Harburg, 10. April 2024, 616 K 15/23, Beschluss
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Zitatauswertung
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