17. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 14393
Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos bei begründetem Verdacht der Geldwäsche
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14.12.2020
Oberlandesgericht Frankfurt 17. Zivilsenat
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2020, Az. 17 U 1/20 (REWIS RS 2020, 14393)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 14393
vorgehend LG Frankfurt am Main, 5. Dezember 2019, 2-21 O 333/18, Urteil
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Zitatauswertung
2-12 O 181/23 (Landgericht Frankfurt am Main)
3 U 192/23 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Keine Haftung für Geldwäscheverdachtsmeldung
2-01 T 26/23, 29 C 2800/22 (11) (Landgericht Frankfurt am Main)
1. § 48 GwG ist im Einzelfall einschränkend auszulegen. 2. Einer Bank als Verpflichtete im …
2 BvR 1746/18 (Bundesverfassungsgericht)
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4 U 85/22 (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken)
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