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Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem Kriminalaktennachweis, Aufbürdung der Verfahrenskosten nach § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO bei Obsiegen mit 2 von 28 Datensätzen
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24.08.2021
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 24.08.2021, Az. AN 15 K 18.01958 (REWIS RS 2021, 3080)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 3080
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten
Löschung von personenbezogenen Daten im Kriminalaktennachweis und im Integrationsverfahren Polizei (IGVP)
Löschung personenbezogener Daten
Anspruch auf Löschung polizeilich gespeicherter Daten
Keine Löschung bzw. Korrektur polizeilicher Daten
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