12. Senat | REWIS RS 2024, 11376
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Jugendhilferechtliche Kostenerstattung, Schutz der Einrichtungsorte, Gewöhnlicher Aufenthalt, Überörtlicher Jugendhilfeträger, Planwidrige Regelungslücke, Auslegungstopoi, Analoge Normanwendung, Gesamtschuld
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Jugendhilferechtliche Kostenerstattung, Schutz der Einrichtungsorte, Gewöhnlicher Aufenthalt, Überörtlicher Jugendhilfeträger, Planwidrige Regelungslücke, Auslegungstopoi, Analoge Normanwendung, Gesamtschuld
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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18.12.2024
Urteil
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 18.12.2024, Az. 12 BV 22.2344 (REWIS RS 2024, 11376)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 11376
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 Bf 139/22 (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfsträgers; örtliche Identität von Pflegestellen- und Einrichtungsort
5 C 25/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege; Schutz der Einrichtungsorte; Hilfe zur Erziehung; Hilfe für junge Volljährige
5 C 12/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Jugendhilferechtliches Kostenerstattungsverfahren; Vaterschaftsanfechtung; Kostenerstattungsansprüche
7 K 6259/20 (Verwaltungsgericht Stuttgart)
Kostentragung bzw. Kostenerstattung für eine Inobhutnahme
Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch
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