18. Kammer | REWIS RS 2022, 3908
SCHULEN VERWALTUNGSRECHT FAMILIE GESUNDHEIT VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF BILDUNG CORONAVIRUS Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
05.08.2022
Verwaltungsgericht Düsseldorf 18. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
Nachgehend: Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 941/22
Art. 2 GG; Art. 7 GG; Art. 8 Abs. 2 LV NRW; § 34 Abs. 2 SchulG NRW
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2022, Az. 18 L 621/22 (REWIS RS 2022, 3908)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3908
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.