Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2022, Az. 6 L 1354/21

6. Kammer | REWIS RS 2022, 936

URHEBER- UND MEDIENRECHT HASS-POSTS INTERNET RECHTSEXTREMISMUS SOCIAL MEDIA SOZIALE MEDIEN INTERNET-KRIMINALITÄT VERWALTUNGSGERICHT KÖLN NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

6 L 1354/21

01.03.2022

Verwaltungsgericht Köln 6. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: L

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2022, Az. 6 L 1354/21 (REWIS RS 2022, 936)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 936

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

6 L 1277/21 (Verwaltungsgericht Köln)

NetzDG teilweise europarechtswidrig


27 L 1416/20 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)


27 L 1414/20 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)


27 L 1415/20 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)


VI ZB 39/18 (Bundesgerichtshof)

Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten eines sozialen Netzwerks bei beleidigenden Äußerungen


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 BvL 21/12

Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.