STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) DATENSCHUTZ JOURNALISMUS PRESSEFREIHEIT Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)
Von dem Verfahren 1 BvR 2821/16 werden die durch die Beschwerdeführer zu 4., 6. und 7. erhobenen [X.] abgetrennt. Sie werden fortan verbunden unter dem Aktenzeichen 2 BvR 702/20 fortgeführt.
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15.04.2020
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvR
nachgehend BVerfG, 30. März 2022, Az: 1 BvR 2821/16, Nichtannahmebeschluss
§ 90 BVerfGG, Art 1 Nr 9 VerkdHSpFruSpPflEG, Art 5 VerkdHSpFruSpPflEG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.04.2020, Az. 1 BvR 2821/16 (REWIS RS 2020, 2797)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 2797
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 1592/12 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
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Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtssatzverfassungsbeschwerde nach Klärung der verfassungsrechtlichen Lage durch Leitentscheidung des BVerfG (BVerfGE …
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