Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.04.2020, Az. 1 BvR 2821/16

1. Senat | REWIS RS 2020, 2797

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Gegenstand

Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)


Tenor

Von dem Verfahren 1 BvR 2821/16 werden die durch die Beschwerdeführer zu 4., 6. und 7. erhobenen [X.] abgetrennt. Sie werden fortan verbunden unter dem Aktenzeichen 2 BvR 702/20 fortgeführt.

Meta

1 BvR 2821/16

15.04.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvR

nachgehend BVerfG, 30. März 2022, Az: 1 BvR 2821/16, Nichtannahmebeschluss

§ 90 BVerfGG, Art 1 Nr 9 VerkdHSpFruSpPflEG, Art 5 VerkdHSpFruSpPflEG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.04.2020, Az. 1 BvR 2821/16 (REWIS RS 2020, 2797)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2797

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