12. Senat | REWIS RS 2022, 12967
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Postalische Beschwerdeantragstellung seit dem Jahr 2022; elektronische Weiterleitung einer beim Verwaltungsgericht eingegangenen Beschwerdeschrift in einem dort noch als Papierakte geführten Verfahrens
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06.09.2022
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 12. Senat
Beschluss
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2022, Az. 12 S 1365/22 (REWIS RS 2022, 12967)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 12967
vorgehend VG Stuttgart, 12. Mai 2022, 9 K 1919/22, Beschluss
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Zitatauswertung
Wiedereinsetzungsantrag in die Frist zur Begründung der Beschwerde, unterbliebene gerichtliche Weiterleitung eines innerhalb der Frist …
XII ZB 411/23 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und verspäteter postalischer Weiterleitung durch unzuständiges Gericht
11 UF 37/24 (Oberlandesgericht Stuttgart)
1. Die gegen einen familiengerichtlichen Beschluss wegen Kindesunterhalts eingelegte Beschwerde ist unzulässig, wenn die Beschwerdebegründung …
17 UF 96/23 (Oberlandesgericht Stuttgart)
8 S 1106/24 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung
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