5. Kammer | REWIS RS 2022, 1296
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11.02.2022
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
VwVG NW § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Nr. 2; § 60 Abs.1, § 63, VwVfG NW § 44 Abs. 2 Nr. 4; LZG NW § 3, ZPO § 178 Abs. 1, § 180
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 11.02.2022, Az. 5 L 1530/21 (REWIS RS 2022, 1296)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 1296
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