24. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 205
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurück-zuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit zu den Gründen dieses Beschlusses bin-nen 2 Wochen ab Zustellung schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
Der für den 16. Januar 2007 geplante Termin entfällt.
G r ü n d e :
I.
Die zulässige Berufung hat in der Sache voraussichtlich keinen Erfolg. Im Ergebnis hat das Landgericht der Klage zu Recht stattgegeben. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung. Der Klägerin steht gegen den Beklagten aus dem Mietvertrag der Parteien vom 30. Mai 2001 (MV) ein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg vom 9. Juli 2001 zu.
Der Beklagte ist verpflichtet, in Abwicklung des seit dem 30. September 2004 beendeten Mietverhältnisses der Klägerin die Urkunde zurückzugeben, die sie ihm kurz nach Beginn des Mietverhältnisses überlassen hatte. Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass eine Hauptverbindlichkeit der Klägerin, die noch von dem Sicherungszweck der Bürgschaft umfasst sein könnte, nicht mehr besteht.
II.
Auch die Voraussetzungen von § 522 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 ZPO liegen vor.
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme des Rechtsmittels vor einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
Z. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht | T. Richter am Oberlandesgericht | S. Richter am Oberlandesgericht |
Meta
14.12.2006
Oberlandesgericht Düsseldorf 24. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006, Az. I-24 U 113/06 (REWIS RS 2006, 205)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 205
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I-10 U 174/05 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
I-10 U 102/06 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
XII ZR 108/13 (Bundesgerichtshof)
Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klauselkombination betreffend bedarfsabhängiger Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Mieträume im "bezugsfertigen …
XII ZR 84/06 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 143/06 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.