6. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 15324
Zur Anwendbarkeit von § 167 ZPO bei der Frage, ob die Hauptsacheklage nach § 926 ZPO rechtzeitig erhoben ist
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07.09.2020
Oberlandesgericht Frankfurt 6. Zivilsenat
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2020, Az. 6 W 47/16 (REWIS RS 2020, 15324)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 15324
vorgehend LG Frankfurt am Main, 30. März 2016, 2-3 O 217/15, Beschluss
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