KATZENKÖNIG MITTELBARE TÄTERSCHAFT VERBOTSIRRTUM Hinzufügen
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Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine mittelbare Täterschaft auch dann in Frage kommen kann, wenn der Vordermann (noch) volldeliktisch handelte.
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05.09.1988
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.09.1988, Az. 4 StR 352/88 (REWIS RS 1988, 2)
Papierfundstellen: BGHSt 35, 347 REWIS RS 1988, 2
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