Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.09.1988, Az. 4 StR 352/88

4. Senat | REWIS RS 1988, 2

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

KATZENKÖNIG MITTELBARE TÄTERSCHAFT VERBOTSIRRTUM

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Redaktioneller Leitsatz

Der Katzenkönigfall vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine mittelbare Täterschaft auch dann in Frage kommen kann, wenn der Vordermann (noch) volldeliktisch handelte.

Zusammenfassung der Entscheidung

  • Im Falle eines unvermeidbaren Verbotsirrtums ist eine mittelbare Täterschaft unbestritten möglich.
  • Die Vermeidbarkeit des Irrtums kann jedoch allein kein taugliches Abgrenzungskriterium sein, da dem Täter zur Tatzeit in beiden Fällen die Unrechtseinsicht fehlt.
  • Bei der Prüfung, ob der Hintermann mittelbarer Täter ist, wird auf das Kriterium der vom Täterwillen getragenen objektiven Tatherrschaft abzustellen sein.
  • Mittelbarer Täter ist demnach, wer mit Hilfe des von ihm bewusst hervorgerufenen Irrtums das Geschehen gewollt auslöst und steuert, sodass der Irrende bei wertender Betrachtung als ein, wenn auch (noch) schuldhaftes Werkzeug anzusehen ist.
QR-Code

Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

4 StR 352/88

05.09.1988

Bundesgerichtshof 4. Senat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.09.1988, Az. 4 StR 352/88 (REWIS RS 1988, 2)

Papier­fundstellen: BGHSt 35, 347 REWIS RS 1988, 2

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 StR 579/00 (Bundesgerichtshof)


207 StRR 32/23 (BayObLG München)

Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Strafzumessung, Rechtsfolgenausspruch, Angeklagte, Strafkammer, Vergleich, Generalstaatsanwaltschaft, Aufhebung, Eignung, Angeklagten, Form, Verurteilung, verwerfen, …


5 StR 591/03 (Bundesgerichtshof)


5 StR 394/08 (Bundesgerichtshof)


2 StR 268/04 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.

Öffnen: STRG + Shift | Schließen: ESC