Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.06.2014, Az. 11 U 98/13

11. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 9521

ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT SCHADENSERSATZ HAFTUNG POST ZUSTELLUNG OBERLANDESGERICHT HAMM

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11 U 98/13

18.06.2014

Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Vorgehend: Landgericht Münster, 011 O 336/12

BGB § 839; PostG §§ 33, 35; ZPO § 182

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.06.2014, Az. 11 U 98/13 (REWIS RS 2014, 9521)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 9521

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