Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 29.07.1959, Az. 1 BvR 205/58

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

§ 1628 und § 1629 Abs. 1 BGB i.d.F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl. I S. 609) sind nichtig (Art. 3 Abs. 1, 2, Art. 6 Abs. 1 GG)


Meta

1 BvR 205/58

29.07.1959

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 29.07.1959, Az. 1 BvR 205/58 (REWIS RS 1959, 1)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1959, 1 BVerfGE 10, 59-89 REWIS RS 1959, 1

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Referenzen
Wird zitiert von

1 BvR 205/58

1 C 15/17

Zitiert

1 BvR 205/58

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