Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beweisverwertungsverbot für die Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung: Beantragung der Ermittlungsmaßnahme unter Vorlage des Protokolls einer Wahllichtbildvorlage und unvollständiger Information des Gerichts
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 20. Februar 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zur Stellungnahme des [X.] bemerkt der Senat:
Es begründet kein Verwertungsverbot, dass dem Amtsgericht bei der Antragstellung gemäß § 100a StPO als verdachtsbegründendes Beweismittel u.a. das Protokoll einer Wahllichtbildvorlage vorgelegt worden ist, bei der die Vertrauensperson ([X.]) den Angeklagten als Kokainhändler erkannt haben soll, wobei die [X.] tatsächlich - für das Amtsgericht nicht erkennbar - zuvor gezielt auf den Angeklagten und weitere Verdächtige angesetzt worden war. Mit Blick auf die übrigen vorgelegten Beweismittel hätte die Anordnung nach § 100a StPO auch bei vollständiger Darstellung des Sachverhalts ergehen können (vgl. [X.] 48).
Der Senat sieht sich jedoch zu folgender Bemerkung veranlasst: In Bezug auf die Vorlage des Protokolls der Wahllichtbildvorlage liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Aktenwahrheit und -vollständigkeit vor. In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten den Wert eines Beweismittels erhöhen (vgl. [X.], Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 [X.], [X.], 277, 281).
Sander [X.] König
Berger [X.]
Meta
02.09.2015
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Kiel, 20. Februar 2015, Az: 7 KLs 14/14
§ 1 StPO, § 100a StPO, § 261 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 5 StR 312/15 (REWIS RS 2015, 5960)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5960
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 312/15 (Bundesgerichtshof)
1 OLG 2 Ss 29/18 (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken)
1 StR 524/11 (Bundesgerichtshof)
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens einer Person bei Abbruch der Wahllichtbildvorlage vor Vorlage bzw. …
1 StR 316/05 (Bundesgerichtshof)
1 StR 524/11 (Bundesgerichtshof)