VG München, Urteil vom 27.08.2015, Az. M 16 K 13.30975

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Zuständigkeit im Asylverfahren durch Ablauf der Überstellungsfrist


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

M 16 K 13.30975

27.08.2015

VG München

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Urteil vom 27.08.2015, Az. M 16 K 13.30975 (REWIS RS 2015, 6106)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6106

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 16 K 14.30394 (VG München)

Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


W 1 K 14.30151 (VG Würzburg)

Dublin-II-VO, Verwaltungsakt, Asylantrag, GR-Charta, Mitgliedstaat, Anfechtungsklage


B 5 K 15.50181 (VG Bayreuth)

Abschiebungsandrohung, Asylbewerber, Selbsteintrittsrecht, Übernahmeersuchen, Überstellungsfrist


M 15 K 14.50394 (VG München)

Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


Au 2 K 14.50148 (VG Augsburg)

Asylantrag ist zu prüfen - Frist zur Überstellung abgelaufen


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.