Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Erledigung einer der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dienenden Verfassungsbeschwerde mit Tod des Beschwerdeführers
Die Verfassungsbeschwerde hat sich durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt.
1. Nach Mitteilung des Prozessbevollmächtigten zu 1) vom 5. Oktober 2017 ist der Beschwerdeführer am 22. Juli 2017 verstorben.
2. Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. [X.] 124, 300 <318> m.w.N.).
Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil diese Verfahrensart regelmäßig der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient. Ausnahmen sind lediglich im Hinblick auf solche [X.] zugelassen worden, die ein Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. [X.] 109, 279 <304>; BVerfGK 9, 62 <70>, jeweils m.w.N.). Ein solches zur Fortführung der Verfassungsbeschwerde berechtigendes eigenes Interesse der Erben des Beschwerdeführers - für deren Vertretung im Übrigen aber auch keine Vollmacht vorgelegt worden ist - ist hier nicht gegeben, da die Verfassungsbeschwerde die Durchsetzung höchstpersönlicher, an seinen Status als Rechtsanwalt anknüpfender Rechte des Verstorbenen verfolgt.
Unter diesen Umständen ist lediglich auszusprechen, dass sich das Verfahren durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt hat.
Meta
24.10.2017
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 22. April 2016, Az: AnwSt (B) 2/16, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 24.10.2017, Az. 1 BvR 1312/16 (REWIS RS 2017, 3420)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 3420
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 290/17 (Bundesverfassungsgericht)
Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
1 BvR 922/21 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
2 BvR 1224/17 (Bundesverfassungsgericht)
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers - Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive …
2 BvR 624/12 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bei Tod der Beschwerdeführerin und fehlender grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren …
Feststellung der Erledigung mehrerer Verfassungsbeschwerdeverfahren mit dem Tod des Beschwerdeführers
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.