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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Wiegen die formellen Fehler der Kassenbuchführung besonders schwer, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Es bestehen keine Bedenken gegen eine Schätzung unter Anwendung eines Rohaufschlagsatzes (hier von 225 bei einem Gastronomiebetrieb), der in der unteren Bandbreite des Rahmens laut Richtsatzsammlung (186 bis 400) liegt.
Meta
08.03.2022
Entscheidung
Zitiervorschlag: FG München, Entscheidung vom 08.03.2022, Az. 7 V 2634/21 (REWIS RS 2022, 815)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 815
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 V 144/17 (Finanzgericht Hamburg)
Anforderung an die Kassenbuchführung einer Diskothek
Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode
2 V 216/17 (Finanzgericht Hamburg)
2 V 71/18 (Finanzgericht Hamburg)
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