Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2021, Az. 20 W 158/21

20. Zivilsenat | REWIS RS 2021, 12285

Meta

20 W 158/21

02.09.2021

Oberlandesgericht Frankfurt 20. Zivilsenat

Beschluss

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2021, Az. 20 W 158/21 (REWIS RS 2021, 12285)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 12285

vorgehend AG Darmstadt, 13. Juli 2021, HRB 85235, Beschluss



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18 Wx 1/15

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