Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 30.03.2013, Az. 1 BvR 642/13

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2013, 6955

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 642/13

30.03.2013

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 12. Dezember 2012, Az: XI B 70/11, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 30.03.2013, Az. 1 BvR 642/13 (REWIS RS 2013, 6955)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 6955


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 642/13

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 642/13, 30.03.2013.


Az. XI B 70/11

Bundesfinanzhof, XI B 70/11, 12.12.2012.


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