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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine einschränkende Auslegung des Rechts des Gerichtsvollziehers auf Einholung von Drittauskünften
Meta
10.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: AG Nürnberg, Entscheidung vom 10.04.2015, Az. 5 M 3351/14 (REWIS RS 2015, 12876)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12876
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 T 73/23 (Landgericht Arnsberg)
13 M 123/20 (Amtsgericht Remscheid)
I ZB 77/14 (Bundesgerichtshof)
Abgabe einer Vermögensauskunft: Voraussetzungen für die Einholung von Drittauskünften
I ZB 77/14 (Bundesgerichtshof)
30 M 970/20 (Amtsgericht Essen)