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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat
Der beabsichtigten Entscheidung steht, soweit ersichtlich, Rechtsprechung des [X.]s nicht entgegen. An möglicherweise entgegenstehender Rechtsprechung würde der [X.] nicht festhalten.
Der [X.] tritt den Erwägungen des anfragenden [X.]s in [X.]. 10 ff. des Beschlusses vom 13. Januar 2010 jedenfalls im Ergebnis bei. Ob die Begründung für eine (eindeutige) Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten gemäß § 138 StGB trotz fortbestehenden Tatverdachts einer Beteiligung an der geplanten Katalogtat (allein) auf die Annahme eines normativen Stufenverhältnisses oder (auch) auf konkurrenzrechtliche Überlegungen zu stützen ist, kann hierbei offen bleiben.
[X.] Fischer Roggenbuck
Herr RiBGH Prof. Dr. [X.]
ist wegen Urlaubs an der
Unterschriftsleistung gehindert.
Cierniak [X.]
Meta
17.03.2010
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 13. Januar 2010, Az: 5 StR 464/09, Beschluss
§ 138 Abs 1 StGB, § 138 Abs 2 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 2 ARs 45/10 (REWIS RS 2010, 8387)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 8387
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 5 StR 464/09, 19.05.2010.
Bundesgerichtshof, 5 StR 464/09, 13.01.2010.
Bundesgerichtshof, 4 ARs 3/10, 23.03.2010.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 45/10, 17.03.2010.
Bundesgerichtshof, 1 ARs 1/10, 11.03.2010.
Bundesgerichtshof, 3 ARs 3/10, 09.03.2010.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 ARs 45/10 (Bundesgerichtshof)
3 ARs 3/10 (Bundesgerichtshof)
Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat
3 ARs 3/10 (Bundesgerichtshof)
4 ARs 3/10 (Bundesgerichtshof)
Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat
4 ARs 3/10 (Bundesgerichtshof)