24. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 11929
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09.03.2023
Landgericht Frankfurt am Main 24. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2023, Az. 2-24 O 96/22 (REWIS RS 2023, 11929)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 11929
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Zitatauswertung
2-24 O 51/22 (Landgericht Frankfurt am Main)
Der Reiseveranstalter muss auch bei einer Vertragsänderung über aufenthaltsrechtliche Bestimmungen in einem Transitland hinweisen.
X ZR 84/21 (Bundesgerichtshof)
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag: Voraussetzungen des Wegfalls des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen; erhebliche …
25.10.2021 (Landgericht Düsseldorf)
22 S 77/2123 (Landgericht Düsseldorf)
Eine Quarantäneanordnung durch örtliche Behörden stellt in der Regel keinen Reisemangel i.S.d. § 651i BGB …
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