Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 27.07.2005, Az. 1 BvR 668/04

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Gegenstand

Nichtigkeit des § 33a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Nds.SOG - Ermächtigung der Polizei zur Erhebung personenbezogener Daten durch Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung einer Straftat von erheblicher Bedeutung - wegen Unvereinbarkeit mit Art. 10 GG Telekommunikationsüberwachung


Meta

1 BvR 668/04

27.07.2005

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 27.07.2005, Az. 1 BvR 668/04 (REWIS RS 2005, 2348)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 2348 BVerfGE 113, 348-392 REWIS RS 2005, 2348

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