Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.04.2001, Az. 2 ARs 98/01

2. Strafsenat | REWIS RS 2001, 2861

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/01vom11. April 2001in der [X.].: 7 [X.] 568 Js 200291/2001 [X.].: [X.] Generalstaatsanwaltschaft [X.] -Der 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] am 11. April 2001 beschlossen:Der Beschluß des [X.] vom [X.], mit dem das Verfahren gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das [X.] in [X.] abgegeben wurde, wird [X.].Das [X.] bleibt für die [X.] über die Anklage der Staatsanwaltschaft [X.] vom 12. Mai 2000 zuständig.Gründe:Der Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwaltsan, der zutreffend ausgeführt hat."Die Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig,wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewech-selt hat ([X.]St 13, 209, 218; [X.], Beschlüsse vom 24. Februar 1995 - 2 [X.]/95 - und vom 9. August 1995 - 2 ARs 250/95 -). Das ist hier nicht der Fall.Die Anklageschrift ging am 5. Juni 2000 bei dem [X.] in- 3 -Vechta ein ([X.]). Zu dieser Zeit war der Wohnsitzwechsel, deram 29. Februar 2000 stattfand ([X.]), bereits vollzogen. Die [X.] ist damit unzulässig."Jähnke Detter Bode Fischer Elf

Meta

2 ARs 98/01

11.04.2001

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.04.2001, Az. 2 ARs 98/01 (REWIS RS 2001, 2861)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 2861

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.