Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.10.2015, Az. 2 ARs 368/14

2. Strafsenat | REWIS RS 2015, 4256

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 ARs 368/14
2 AR 79/15

vom
8. Oktober
2015
in der Strafsache
gegen

wegen
Betrugs u.a.

[X.].: 106 KLs-119 [X.] [X.]
[X.].: (216) 253 Js 2635/11 (4/14) [X.] Berlin

-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat
nach Anhörung des Generalbun-desanwalts
am 8. Oktober
2015
beschlossen:

Auf Antrag des Angeklagten wird das beim Amtsgericht -
Schöf-fengericht -
Tiergarten anhängige Verfahren (216) 253 Js 2635/11
(4/14)
zu dem beim Landgericht -
6. Große Strafkam-mer -
Köln rechtshängigen Verfahren 106 KLs-119 [X.] verbunden.

Gründe:
Beim [X.] ist das Verfahren 106 KLs-119 [X.] rechtshängig. Dieses wird -
wie auch das beim [X.]
anhän-gige Verfahren (216) 253 Js 2635/11
(4/14)
-
gegen den Angeklagten bzw. An-geschuldigten B.

wegen des Vorwurfs des Betruges geführt.
Das Ver-fahren beim [X.] betrifft 355 Taten aus dem Zeitraum von April bis Oktober 2009 im Zusammenhang mit dem Betrieb der Internetplattform w.

net.
Das Verfahren beim [X.] umfasst 184 Taten aus Mai 2011 im Zusammenhang mit der seit Frühjahr 2009 betriebenen vorgenannten Internetplattform.

Die Verbindung des beim [X.] anhängigen Verfahrens zu dem am [X.] rechtshängigen Verfahren erfolgt auf Antrag des Angeklagten bzw. Angeschuldigten.

Das [X.] ist gegenüber dem Amtsgericht -
Schöffengericht -
Tiergarten ein Gericht höherer Ordnung. Die
Verbindung der Strafsachen 1
2
3
-
3
-
kommt daher nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 StPO in Betracht, da das [X.] zwischenzeitlich mit Beschluss vom 7. August 2015 das Hauptverfahren vor dem [X.] eröffnet hat (vgl. [X.], [X.] vom 19. Juli 1988 -
2 [X.]). Der [X.] ist für die Entscheidung über die Verbindung beider Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht zuständig, da die betroffenen Ge-richte im Zuständigkeitsbereich verschiedener Oberlandesgerichte liegen ([X.] und Kammergericht).

Die Verbindung ist im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich, da der dem Angeklagten bzw. Angeschuldigten in beiden Verfah-ren zur Last
gelegte Tatvorwurf im Zusammenhang mit der seit 2009 betriebe-nen Internetseite w.

net steht. Eine Verfahrensverbindung wäre zwar dann nicht möglich, wenn -
wovon das [X.] ausgeht -
die beim [X.] und beim [X.] angeklagten [X.] eine einheitliche prozessuale Tat bildeten. In diesem Fall lägen nicht ver-schiedene zusammenhängende Strafsachen vor; vielmehr wäre ein und der-selbe 4
-
4
-
Sachverhalt bei verschiedenen Gerichten anhängig gemacht worden. Ob und inwieweit eine einheitliche prozessuale Tat vorliegt, kann indes ohne weitere Sachaufklärung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Fischer Eschelbach Ott

Zeng Bartel

Meta

2 ARs 368/14

08.10.2015

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.10.2015, Az. 2 ARs 368/14 (REWIS RS 2015, 4256)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4256

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 ARs 286/23 (Bundesgerichtshof)

Verfahrensverbindung in Strafsachen: Verbindung von Verfahren bei Gerichten unterschiedlicher Rangordnung; Abgabe an ranghöheres Gericht bei …


2 ARs 101/09 (Bundesgerichtshof)


2 ARs 214/08 (Bundesgerichtshof)


2 ARs 141/14 (Bundesgerichtshof)


2 ARs 90/11 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.