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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Zustimmungserfordernis; Ersatzmitglieder des Personalrats
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des [X.] vom 24. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 88 Abs. 2 SächsPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG erfasst werden.
Meta
5 PB 2/20, 5 PB 2/20 (5 P 10/20)
17.12.2020
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: P
vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 24. Oktober 2019, Az: 9 A 1419/18.PL, Beschluss
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 48 Abs 2 S 2 PersVG SN 2018
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.12.2020, Az. 5 PB 2/20, 5 PB 2/20 (5 P 10/20) (REWIS RS 2020, 4306)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 4306
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 P 10/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen und Zuweisungen nach …
5 P 5/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Wegstreckenentschädigung für Fahrten freigestellter Personalratsmitglieder zum Sitz des Personalrats
5 PB 12/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung
5 PB 21/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung
5 PB 31/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
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