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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Konkretisierung des Vermögenswertes
Die zulässige Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO wegen nachträglicher Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 8. Februar 2017 - 8 C 11.16 - ([X.] 428.42 § [X.] Nr. 6) und wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, das in einem anderen Verfahren der - dort vom selben Prozessbevollmächtigten vertretenen - Klägerin ergangen ist. Eine die Revisionszulassung rechtfertigende nachträgliche Divergenz liegt vor, wenn die Beschwerdebegründung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wegen einer Frage des revisiblen Rechts darlegt, die nachträglich durch eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgezählten Gerichte vom angefochtenen Urteil abweichend geklärt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 [X.] - BVerwGE 153, 169
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
8 B 7/17, 8 B 7/17 (8 C 17/17)
19.12.2017
Bundesverwaltungsgericht 8. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend VG Gera, 24. November 2016, Az: 5 K 472/15 Ge, Urteil
§ 1 Abs 1a NS-VEntschG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.2017, Az. 8 B 7/17, 8 B 7/17 (8 C 17/17) (REWIS RS 2017, 360)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 360
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
8 C 4/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
8 C 5/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung
8 C 1/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
8 C 3/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
5 B 62/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
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