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Dublin-Verfahren, Slowakische Republik, Unzulässigkeitsentscheidung rechtmäßig, kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 GRCh in der Slowakischen, Republik, auch nicht unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, Abschiebungsanordnung rechtswidrig, da wegen fehlender Aufnahmebereitschaft der Slowakischen, Republik nicht i.S.d. § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, infolgedessen Rechtswidrigkeit auch des Einreise- und Aufenthaltsverbotes
Meta
05.04.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 05.04.2022, Az. W 1 K 22.50078 (REWIS RS 2022, 335)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 335
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin-Verfahren, Belgien, dortiger Folgeantrag, alleinstehender Mann, kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 GRCh, …
Dublin-Verfahren, Spanien, Zuständigkeit Spaniens aufgrund visumsfreier Einreise, alleinstehender Mann, nicht vulnerabel, kein Verstoß gegen Art. …
6 L 156/22.A (Verwaltungsgericht Aachen)
12 L 1800/23.A (Verwaltungsgericht Düsseldorf)
12 L 1303/22.A (Verwaltungsgericht Düsseldorf)