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Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen fehlender objektiver Schiedsfähigkeit eines Pflichtteilsanspruchs und wegen Verstoßes gegen den ordre public aufgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs
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Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen fehlender objektiver Schiedsfähigkeit eines Pflichtteilsanspruchs und wegen Verstoßes gegen den ordre public aufgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
25.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: Sch
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 25.04.2016, Az. 34 Sch 13/15 (REWIS RS 2016, 12440)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12440
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, I ZB 50/16, 16.03.2017.
OLG München, 34 Sch 13/15, 25.04.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs
I ZB 50/16 (Bundesgerichtshof)
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten …
I ZB 49/16 (Bundesgerichtshof)
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten …
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I ZB 50/16 (Bundesgerichtshof)