LG Coburg, Urteil vom 08.02.2023, Az. 14 O 224/22

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Personenbezogene Daten, Dsgvo, Auftragsverarbeiter, Auskunftserteilung, Technische und organisatorische Maßnahmen, Sachlicher Anwendungsbereich, Elektronisches Dokument, Verantwortlichkeit, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Streitwert, Datenschutzgrundverordnung, Elektronischer Rechtsverkehr, Gerichtsbekanntheit, Örtliche Zuständigkeit, Rechtshängigkeit, Landgerichte, Feststellungsinteresse, Automatisierte Verarbeitung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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14 O 224/22

08.02.2023

LG Coburg

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Coburg, Urteil vom 08.02.2023, Az. 14 O 224/22 (REWIS RS 2023, 495)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 495

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6 O 111/22

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