Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.09.2013, Az. 6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13)

6. Senat | REWIS RS 2013, 2403

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revisionszulassung; Erlass von Sperrgebietsverordnungen


Tenor

Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 31. Januar 2013 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren sowie für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 50 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, die Reichweite der Ermächtigung zum Erlass von sogenannten Sperrgebietsverordnungen gemäß Art. 297 Abs. 1 [X.] weiterer Klärung zuzuführen.

Meta

6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13)

26.09.2013

Bundesverwaltungsgericht 6. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 31. Januar 2013, Az: 8 A 1245/12, Urteil

Art 297 Abs 1 StGBEG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.09.2013, Az. 6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13) (REWIS RS 2013, 2403)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 2403

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VIII B 162/19 (Bundesfinanzhof)

Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags


4 BN 53/21 (Bundesverwaltungsgericht)

Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die Voraussetzungen zu ihrem Erlass nachträglich …


II B 22/19 (Bundesfinanzhof)

Prozesszinsen bei Grundsteuererlass


8 B 13/21, 8 B 13/21 (8 C 13/21) (Bundesverwaltungsgericht)

Revisionszulassung; rückwirkende Satzung; Erhebung einer Kreisumlage


IX B 18/20 (Bundesfinanzhof)

Aussetzung der Verhandlung - Grundordnung des Verfahrens - Zwischenurteil


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.