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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Erlass von Sperrgebietsverordnungen
Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 31. Januar 2013 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren sowie für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 50 000 € festgesetzt.
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, die Reichweite der Ermächtigung zum Erlass von sogenannten Sperrgebietsverordnungen gemäß Art. 297 Abs. 1 [X.] weiterer Klärung zuzuführen.
Meta
6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13)
26.09.2013
Bundesverwaltungsgericht 6. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 31. Januar 2013, Az: 8 A 1245/12, Urteil
Art 297 Abs 1 StGBEG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.09.2013, Az. 6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13) (REWIS RS 2013, 2403)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 2403
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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4 BN 53/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die Voraussetzungen zu ihrem Erlass nachträglich …
Prozesszinsen bei Grundsteuererlass
8 B 13/21, 8 B 13/21 (8 C 13/21) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; rückwirkende Satzung; Erhebung einer Kreisumlage
Aussetzung der Verhandlung - Grundordnung des Verfahrens - Zwischenurteil
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