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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Vor Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 bzw. vor Ablauf der Umsetzungsfrist ist die Anwendung der Vermutungsregel des Artikels 21 Abs. 5 Richtlinie(EU) 2019/1937 auch im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung nicht geboten.
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24.02.2021
LArbG Nürnberg
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Urteil vom 24.02.2021, Az. 3 Sa 331/20 (REWIS RS 2021, 8403)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 8403
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Kündigungsschutzklage - Kurierfahrer
14 (4) Sa 36/06 (Landesarbeitsgericht Köln)
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