11. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 11411
Bindungswirkung von Verweisungen wegen Unzuständigkeit im Verfahren auf Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ff. ZPO und im Zuge des Haftbefehlsantrags nach § 802g ZPO
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10.12.2024
Oberlandesgericht Frankfurt 11. Zivilsenat
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2024, Az. 11 UH 34/24 (REWIS RS 2024, 11411)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 11411
vorgehend AG Offenbach am Main, 61 M 8216/23
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Zitatauswertung
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