Bundespatentgericht, Beschluss vom 05.09.2011, Az. 27 W (pat) 72/10

27. Senat | REWIS RS 2011, 3594

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "BEFA" – schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung – Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht – kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber – keine unzulässige Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage der Parteien – keine bösgläubige Markenanmeldung


Tenor

hat der 27. Senat ([X.]) durch [X.] [X.], [X.] und die Richterin am [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 31. Mai 2011

beschlossen:

Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Meta

27 W (pat) 72/10

05.09.2011

Bundespatentgericht 27. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 05.09.2011, Az. 27 W (pat) 72/10 (REWIS RS 2011, 3594)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 3594

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I ZB 53/08 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

27 W (pat) 8/14

27 W (pat) 87/09

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