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Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers
Dem [X.] wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass die dem Beschwerdeführer im Bescheid vom 14. September 2016 angedrohte Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von vier Monaten - nicht vollzogen werden darf.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
19.09.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend VG Cottbus, 30. August 2019, Az: VG 4 L 437/19.A, Beschluss
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 19.09.2019, Az. 2 BvR 1600/19 (REWIS RS 2019, 3414)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3414
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1600/19, 04.12.2019.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1600/19, 19.09.2019.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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