VG Würzburg, Urteil vom 09.02.2022, Az. W 6 K 21.30843

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Gegenstand

Armenien, Folgeantrag, Verpflichtungsklage auf Feststellung von Abschiebungsverboten, Bezugnahme auf Bescheidsgründe, Kläger in Haft bei unbekannter JVA, trotz Aufforderung keine Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, keine Ausnahme vom Erfordernis einer ladungsfähigen Anschrift


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 6 K 21.30843

09.02.2022

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 09.02.2022, Az. W 6 K 21.30843 (REWIS RS 2022, 1365)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1365

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