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Soforthilfe Corona, Auslegung des Klageantrags, Rückforderung einer Soforthilfe, Anspruchsberechtigung nach ständiger Verwaltungspraxis nicht gegeben, kein Liquiditätsengpass, keine willkürliche Förderpraxis, Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung, kein Vertrauensschutz, keine Entreicherung, kein Anspruch auf Stundung bzw. Ratenzahlung, Einziehung keine unbillige Härte, Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen nicht entscheidungserheblich
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19.04.2021
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 19.04.2021, Az. W 8 K 20.1732 (REWIS RS 2021, 6818)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 6818
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Soforthilfe Corona, Anfechtungsklage, Rücknahme der Bewilligung, fehlende Antragsberechtigung, kein Vertrauensschutz, unrichtige Angaben
Widerruf, Rückforderung und Erstattungsfestsetzung, Unerreichbarkeit des mit einer Förderung verfolgten Zwecks, Interpretationshoheit eines Zuwendungsgebers, Überwindung …
Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes
Klage gegen Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe
Zuwendungsrecht, Anforderungen an die Darlegung eines Liquiditätsengpasses
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